STILLBERATUNG
BEGLEITUNG UND UNTERSTÜTZUNG BEIM STILLEN
- Richtiges Anlegen und Stillpositionen
- Vermeidung und Behebung von Problemen wie wunden Brustwarzen
- Milchstau ("Brustentzündung")
- Verwendung von Hilfsmitteln beim Stillen
- Abpumpen, Aufbewahrung der MM
- Einführung von Beikost neben dem Stillen
- Beendigung der Stillbeziehung
- Einführung Beikost
- Frühgeborene und Mehrlinge
- Stillen und Berufstätigkeit
- Ernährung der Mutter in der Stillzeit
- Ernährung allergiegefährdeter Babys
HEBAMME
Beratung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten und Fragen wird als Hebammenleistung von der gesetzlichen Krankenasse übernommen. Eine ärztliche Überweisung wird nicht benötigt.
ZEITRAUM
Stillberatung wird nach 8 Wochen bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des Kindes bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Leistungsbeschreibung zum Vertrag über Hebammenhilfe nach § 134a SGB V
Die nachfolgenden Leistungen beziehen sich auf Still- und Ernährungsschwierigkeiten nach 8 Wochen bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des Kindes bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt; körperliche Beschwerden der Mutter (z.B. Milchstau, fragliche Brustentzündung, wunde Brustwarzen); Brustverweigerung durch Kind oder beunruhigendes Still- und Ernährungsverhalten des Kindes; Auffällige Gewichtsentwicklung des Kindes; zu viel/zu wenig Milch; Schwierigkeiten bei Umstellung auf Beikost; Anleitung zum Abpumpen, wenn Mutter Kind nicht anlegen kann z.B. bei Erfordernis der Einnahme von Arzneimitteln, Operation, Arbeitsaufnahme); Ernährungsprobleme aufgrund von Erkrankungen oder Fehlbildungen des Kindes (z.B. Anleitung zur Sondenernährung, Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte); Stillen und Berufstätigkeit. Aktuelle Pos.-Nr. (2800, 2810)
ABRECHNUNG
Gesetzliche Krankenkasse
Sie benötigen keine ärztliche Überweisung. Bitte geben Sie im Anmeldeformular für den Stillberatungs-Termin Ihre korrekten Kassendaten (siehe Versichertenkärtchen) ein. Wir bereiten dann die Papiere vor. Zum Stillberatungstermin unterschreiben Sie die erbachte Leistung und auch Ihr Einverständnis zur Abrechnung mit der Krankenkasse. Nach erbrachter Leistung rechnet die Hebamme die Stillberatung mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Für Sie entstehen keine Kosten/Gebühren. Ausnahme: Siehe Ausfallgebühr, weiter unten im Text.
Private Krankenversicherung
Bitte geben Sie im Anmeldeformular für den Stillberatungs-Termin Ihre korrekten Kassendaten (siehe Versichertenkärtchen) ein. Wir bereiten dann die Papiere vor. Zum Stillberatungstermin unterschreiben Sie die erbachte Leistung und auch Ihr Einverständnis zur Abrechnung mit der Krankenkasse. Nach erbrachter Leistung rechnet die Hebamme die Stillberatung ab, Sie erhalten über das Abrechnungszentrum eine Rechnung per Post (1 Stillberatungstermin = 74,34 Euro). Die Rechnung entspricht der Bayerischen Hebammen-Gebühren-Ordnung für privat Versicherte. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. lesen Sie in Ihrem Vertrag nach, ob Ihre private Versicherung die Stillberatung übernimmt / erstattet.
ORT
BITTE MITBRINGEN
• Krankenkassenkarte (gesetzliche Versicherung) • Mutterpass • Kinderheft • Baby
AUSFALLGEBÜHR - RÜCKTRITT
Ausfallgebühr
Mit der Anmeldung per Online-Anmeldeformular schließen Sie einen rechtsgültigen Vertrag ab. Wir reservieren dieses Zeitfenster für Sie und warten auf Sie. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen, aus welchen Gründen auch immer (z.B. Stilldemenz - Termin vergessen), so erheben wir eine Ausfallgebühr von 30,- Euro. Die Ausfallgebühr überweisen Sie bitte auf unser Konto.
Rücktritt
Bitte benutzen Sie immer das Online-Rücktrittsformular, anzuklicken im jeweiligen Terminfeld.
• Bei einem Rücktritt mehr als 2 Wochen vor dem Termin beträgt die Stornierungsgebühr 10,- Euro.
• Bei einem Rücktritt weniger als 2 Wochen vor dem Termin beträgt die Stornierungsgebühr 30,-Euro.
ANMELDUNG
Online-Anmeldeformular
Die Anmeldung erfolgt online per ausgefülltem Anmeldeformular. Im jeweiligen Kursfeld ist ein Platzzähler installiert. Hier sehen Sie, ob der Beratungstermin noch frei oder bereits gebucht/ausgebucht ist. Der Stillberatungstermin ist ein Einzeltermin für Sie mit Baby (ggf. mit Partner/Partnerin). Andere Mütter mit Kind sind nicht anwesend. Sobald Sie das Online-Anmeldeformular absenden, ist der Stillberatungstermin (Datum und Uhrzeit) verbindlich für Sie gebucht/reserviert, siehe AGBs.
TERMINE
Hier finden Sie die Termine & Uhrzeiten für Hebammen-Stillberatung. Bitte klicken Sie das Anmeldeformular im jeweiligen Terminfeld an.
LEIDER
Wir bieten derzeit keine Einzeltermine (Hebamme - Stillberatung) an. Voraussichtlich wird es ab Herbst/Winter 2019 wieder Termine für Stillberatungen geben.